1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen PosterSelect Mediaagentur GmbH (im folgenden PosterSelect genannt) und ihren Vertragspartnern (im folgenden Auftraggeber genannt), soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Beratung, Planung, Einkauf und Durchführung von Media oder Produktionsaufträgen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch PosterSelect. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von PosterSelect schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsumfang und Preisstellung
2.1 Der Vertrag zwischen PosterSelect und Auftraggeber umfasst die von PosterSelect nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung konkretisierten Lieferungen und Leistungen. Laufzeit, Ablaufplan, Art und Umfang des Auftrags richten sich jeweils nach der schriftlichen einzelvertraglichen Vereinbarung und werden mit Zugang der Auftragsbestätigung für beide Seiten rechtsverbindlich.
2.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten alle Aufträge des Auftraggebers als Festaufträge.
2.3 Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren. Laufzeiten richten sich jeweils nach der schriftlichen einzelvertraglichen Vereinbarung. Aus technischen Gründen kann die Laufzeit geringe Zeiträume früher oder später beginnen bzw. enden.
2.4 Die Preise sind Europreise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.
2.5 Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen sind Rechnungen von PosterSelect sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.6 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist, ist ausgeschlossen.
2.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, PosterSelect unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Rechten Dritter zu unterrichten.
2.8 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte von PosterSelect – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen, soweit PosterSelect nicht einen höheren Schaden nachweist.
2.9 Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt, so wird die Gesamtforderung von PosterSelect sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. PosterSelect ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.10 Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Werbemittler (z. B. Werbeagentur) handelt, der PosterSelect mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung eines Kunden beauftragt, tritt dieser seine Forderungen in Höhe der Ansprüche von PosterSelect zur Sicherung derselben ab. PosterSelect nimmt diese Abtretung an. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Einziehung der abgetretenen Forderungen für PosterSelect berechtigt, wenn und soweit er die ordnungsgemäße Weiterleitung der eingezogenen Beträge an PosterSelect sicherstellt. Kann der Auftraggeber hierfür keine Gewähr bieten, so hat er PosterSelect hiervon unverzüglich zu unterrichten, damit diese selbst aus abgetretenem Recht vorgehen kann. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen von PosterSelect gegen den Auftraggeber. Sie erlischt erst mit kompletter Ausgleichung aller Forderungen von PosterSelect.
2.11 Optionen auf Werbeträgerkontingente gelten als unverbindliche Reservierung ohne Rechtsanspruch.
2.12 Auftragsbestätigungen stehen unter der auslösenden Bedingung, dass der jeweilige Anbieter nach Auftragserteilung an PosterSelect die Durchführung des Auftrags ablehnt und PosterSelect dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilt.
3. Haftung
3.1 Die Haftung von PosterSelect – sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Inhalt oder Aufmachung der eingesetzten Werbemittel haftet der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall der Verletzung privater oder gewerblicher Schutzrechte Dritter durch das zur Verfügung gestellte Werbematerial. Der Auftraggeber stellt PosterSelect von allen Forderungen frei, die aufgrund der Verletzung solcher Schutzrechte oder infolge des Inhaltes oder der Aufmachung der Werbemittel von Dritten gegen PosterSelect erhoben werden und trägt etwaige hiermit verbundene Rechts-verfolgungskosten. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Entrichtung der vollständigen Vergütung verpflichtet.
3.2 Die Haftung bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, nicht nur vorübergehende Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse, die die Vertragserfüllung verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer der Behinderung, die Erfüllung zu verschieben.
3.3 PosterSelect haftet nicht für die Beschädigung von Werbemitteln oder Werbeträgern durch Dritte.
4. Produktion und Lieferung von Werbemitteln
4.1 Für eine ordnungsgemäße Durchführung des Mediaauftrages hat der Auftraggeber für die im Vertrag enthaltenen Werbeträger die notwendige Anzahl von Werbemitteln einschließlich mindestens 10% Ersatzmenge zu liefern, die den produktspezifischen technischen Vorgaben für analoge Medien entsprechen müssen. Diese Vorgaben erhält der Auftraggeber auf Anforderung.
4.2 Führt PosterSelect für den Auftraggeber die Produktion von Werbemitteln durch, gelten folgende zusätzliche Bestimmungen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Korrektur erhaltene Abzüge unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. PosterSelect übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere für geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Großplakate bzw. für geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.
4.3 Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von PosterSelect schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie sämtliche vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen und Zahlungen termingemäß bei PosterSelect eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Ist PosterSelect an der rechtzeitigen Durchführung ihrer Leistungen durch höhere Gewalt (s.o. 3.2) gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
5. Mängel und Gewährleistung
5.1 Ansprüche für Schäden, die der Auftraggeber auch aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherungen oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
5.2 Mängel in der Auftragsdurchführung sind PosterSelect unverzüglich und schriftlich im Einzelnen begründet anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit unverzüglich nach Beginn der Maßnahme zu prüfen. Nach Ablauf der Maßnahme können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Hochrechnungen aus der Quote der Beanstandungen einer eventuellen Stichprobe auf den Gesamtauftrag sind nicht zulässig. Die Haftung von PosterSelect für Mängel an dem ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Material oder Folgeschäden hieraus ist ausgeschlossen.
5.3 Bei Mediaaufträgen: Bei Mediaaufträgen beschränken sich Ersatzleistungen ausschließlich auf die anteiligen Mediakosten. Für die Produktions- und Versandkosten sind keine Ersatzleistungen möglich. Gewährleistungsverpflichtungen (z.B. bei mangelhafter Auftragserfüllung) kommt PosterSelect wahlweise durch Nachholung der Maßnahme innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mängelrüge oder durch Gutschrift nach. Erfolgt die Nachholung nicht innerhalb angemessener Frist oder ist diese ebenfalls nicht einwandfrei, gewährt PosterSelect nach ihrer Wahl einen Preisnachlass oder die Rückgängigmachung des Auftrags. PosterSelect trifft keine Haftung, soweit der jeweilige Anbieter vertragswidrig Mediaaufträge aus von PosterSelect nicht zu vertretenden Gründen mangelhaft oder überhaupt nicht vornimmt.
In diesem Fall ist PosterSelect auch nicht zur Erstattung von empfangenen und an den Anbieter weitergeleiteten Zahlungen verpflichtet. Die Verpflichtung von PosterSelect beschränkt sich auf die Abtretung etwaiger gegen den Anbieter gerichteter Ansprüche an den Auftraggeber.
5.4 Bei Produktionsaufträgen: Bei Produktionsaufträgen beschränken sich Ersatzleistungen ausschließlich auf die anteiligen Produktionskosten. Bei begründeter Mängelrüge kann PosterSelect wahlweise und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung des bemängelten Werbemittels leisten. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
6. Nutzung von Werbemotiven / Werbespots
PosterSelect ist bis auf Widerruf berechtigt, die jeweiligen Werbemotive / Werbesports als Musterexemplar und für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen von PosterSelect bzw. seines Personals sind in jedem Fall nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von PosterSelect bestätigt worden sind.
7.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager-Konventionen vom 01.07.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
7.3 Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Firmensitz von PosterSelect.
7.4 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.