Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig ab 10.10.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der PosterSelect Mediaagentur GmbH (nachfolgend “PosterSelect”) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend “Auftraggeber”), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Gegenstand ist die Erbringung von Leistungen im Bereich Außenwerbung, insbesondere:
Für Buchungen, die über das Online-Portal posterselect-online.de erfolgen, gelten dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Auftragserteilungen, sofern nicht vertraglich oder durch gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen getroffen wurden. Solche Aufträge gelten grundsätzlich als Festaufträge.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote von PosterSelect sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Technische Richtlinien zur Druck- und Medienspezifikation sind verbindlicher Vertragsbestandteil.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die jeweils schriftlich vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.
3.3 Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands leisten 100 % Vorkasse.
3.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB.
3.5 Bei Bonitätszweifeln ist PosterSelect berechtigt, Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheits-leistung zu erbringen.
3.6 PosterSelect akzeptiert keine Zahlungen per Wechsel oder Scheck.
3.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine gültige Rechnungsanschrift sowie eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang mitzuteilen. Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. Für unterjährige Änderungen, die zu zusätzlichem Aufwand führen, kann eine Aufwandspauschale erhoben werden.
4. Rücktrittsfristen und Stornierung
4.1 Verträge kommen ausschließlich auf Grundlage der schriftlichen Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung durch PosterSelect zustande. Aufträge des Auftraggebers gelten grundsätzlich als Festaufträge.
Ungeachtet dessen verpflichtet sich PosterSelect, schriftlich mitgeteilte Rücktritts- oder Teilrücktrittswünsche des Auftraggebers nach Maßgabe der Rücktrittsbedingungen der jeweils beauftragten Anbieter bzw. Vermarkter zu prüfen und – sofern möglich – umzusetzen.
PosterSelect wird den Rücktrittswunsch unverzüglich dahingehend prüfen, ob im konkreten Einzelfall durch die Anbieter bzw. Vermarkter noch Rücktritts- oder Umbuchungsoptionen bestehen. Soweit PosterSelect solche Rücktrittsrechte gegenüber den Anbietern bzw. Vermarktern zustehen, wird sie sich im Rahmen des Zumutbaren und unter Berücksichtigung üblicher Geschäftsprozesse darum bemühen, diese im Interesse des Auftraggebers geltend zu machen.
Anfallende Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten. Ein Anspruch auf Rücktritt besteht nicht. Die Rücknahme erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bereits angefallene Kosten, insbesondere für Planung, Produktion oder sonstige beauftragte Fremdleistungen, sind auch im Falle eines Rücktritts oder einer Stornierung durch den Auftraggeber in voller Höhe zu zahlen; auf Wunsch prüft PosterSelect in Einzelfällen eine anteilige Kostenreduktion aus Kulanz.
5. Optionen und Verfügbarkeiten
5.1 Optionen auf Werbeträgerkontingente gelten als unverbindliche Reservierung ohne Rechtsanspruch.
5.2 Auftrags- bzw. Buchungsbestätigungen stehen unter der auslösenden Bedingung, dass der jeweilige Anbieter nach Auftragserteilung an PosterSelect die Durchführung des Auftrags ablehnt und PosterSelect dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilt.
6. Werbemittelbereitstellung und Druckproduktion
6.1 Bei digitalen Medien (z. B. DOOH, In-App, Radio, Kino) sind die Formate fristgerecht in digital geeigneter Form gemäß den jeweils geltenden technischen Vorgaben bereitzustellen. (z. B. MP4, MP3, HTML5, JPG, PNG)
6.2 Bei durch PosterSelect organisierter Produktion übernimmt der Auftraggeber mit Freigabe die Verantwortung für Inhalte und Layout.
6.3 Nicht rechtzeitig gelieferte Werbemittel (das ist das gedruckte oder digitale Material) entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Etwaige Zusatzkosten, die durch verspätete oder fehlerhafte Anlieferung entstehen (z. B. Lagerung, erneuter Versand, Ersatzproduktion, Terminverschiebung), trägt der Auftraggeber in voller Höhe.
6.4 Für eine ordnungsgemäße Durchführung des Mediaauftrages hat der Auftraggeber für die im Vertrag enthaltenen analogen Werbeträger die notwendige Anzahl von Werbemitteln einschließlich Ersatzmenge zu liefern, die den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen müssen. Diese Vorgaben erhält der Auftraggeber auf Anforderung oder können unter posterselect.de/produktionsrichtlinien/ heruntergeladen werden. Für Mängel in der Produktion, die durch Abweichung dieser Vorgaben entstehen, haftet der Auftraggeber.
6.5 Führt PosterSelect für den Auftraggeber die Produktion von Werbemitteln durch, gelten folgende zusätzliche Bestimmungen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Korrektur erhaltene Abzüge unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. PosterSelect übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere für geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Großplakate bzw. für geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie durch geeignete schriftliche Dokumentation (z. B. datierte Fotos, Protokolle) nachgewiesen werden.
6.6 Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von PosterSelect schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie sämtliche vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen und Zahlungen termingemäß bei PosterSelect eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Ist PosterSelect an der rechtzeitigen Durchführung ihrer Leistungen durch höhere Gewalt (s. 7.2) gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
6.7 Werbemittel werden nur auf Wunsch und gegen Kostenübernahme zurückgesendet. Andernfalls gehen sie nach 1 Woche ab Laufzeitende in das Eigentum von PosterSelect über.
6.8 Sind analoge Out-of-Home Medien nach Ablauf des gebuchten Leistungszeitraums weiterhin im Aushang und wünscht der Auftraggeber deren Abdeckung, fällt hierfür eine Abdeckpauschale pro Plakat an. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten der betroffenen Vermarkter und ist im Voraus fällig.
7. Leistungszeit und höhere Gewalt
7.1 Aushang-, Schalt- oder Veröffentlichungstermine (z. B. bei analogen Out-of-Home-Medien der Aushangbeginn, bei digitalen Medien der Schaltstart) gelten grundsätzlich als verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als unverbindlich oder als reine Richtwerte vereinbart wurden. Bei analogen Out-of-Home-Medien kann es im Rahmen der regulären Disposition zu geringfügigen Abweichungen vom Aushangbeginn kommen (z. B. durch Vor-, Haupt- oder Nachklebetage), ohne dass dies eine Leistungsverzögerung im Sinne dieser AGB darstellt.
7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Betriebsstörungen, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse – befreien PosterSelect für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit von der Leistungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten oder Partnerunternehmen eintreten und PosterSelect kein Vertreten müssen trifft – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.
7.3 PosterSelect wird den Auftraggeber über den Eintritt sowie die voraussichtliche Dauer einer solchen Störung unverzüglich informieren. Umgekehrt ist auch der Auftraggeber verpflichtet, PosterSelect über etwaige ihm bekannte Leistungshindernisse oder -verzögerungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.4 Dauert die Behinderung durch höhere Gewalt länger als drei Monate an, werden die Parteien prüfen, ob eine angemessene Vertragsanpassung möglich ist. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht erreichbar, steht beiden Seiten das Recht zum Rücktritt vom betroffenen Teil des Vertrags zu. Schadensersatz-ansprüche sind ausgeschlossen, sofern PosterSelect kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Bei Buchungen über Dritte (z. B. Vermarkter, Medienanbieter) ist PosterSelect auf deren Verfügbarkeit und Kulanz angewiesen und kann daher keine verbindlichen Zusagen zu Rücktritts- oder Erstattungsansprüchen machen. Als höhere Gewalt gelten auch erhebliche, nach Vertragsschluss eingetretene Kostensteigerungen bei Fremdleistungen oder Material, die eine wirtschaftliche Durchführung der Leistung unzumutbar machen, sofern diese nicht von PosterSelect zu vertreten sind. Ungeachtet dessen ist PosterSelect stets bemüht, gemeinsam mit dem Auftraggeber eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.
7.5 Schäden oder Beeinträchtigungen von Werbemitteln oder Werbeträgern durch Vandalismus, mutwillige Beschädigung oder sonstige Eingriffe Dritter gelten als Fälle höherer Gewalt. PosterSelect übernimmt dafür keine Haftung; etwaige Ansprüche sind vom Aufftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter oder Vermarkter geltend zu machen. PosterSelect wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, im Interesse des Auftraggebers mit dem Anbieter bzw. Vermarkter eine Kulanzregelung zu erreichen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
8. Gewährleistung und Mängelrüge
8.1. Ansprüche für Schäden, die der Auftraggeber auch aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherungen oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird. Auch in diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.2 Mängel in der Auftragsdurchführung sind PosterSelect unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Beginn der Maßnahme (bei verdeckten Mängeln: innerhalb von 7 Werktagen nach deren Entdeckung), schriftlich inkl. Fotonachweis und im Einzelnen begründet anzuzeigen. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit unverzüglich nach Beginn der Maßnahme zu prüfen. Nach Ablauf der Maßnahme können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Hochrechnungen aus der Quote der Beanstandungen einer eventuellen Stichprobe auf den Gesamtauftrag sind nicht zulässig. Die Haftung von PosterSelect für Mängel an dem ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Material oder Folgeschäden hieraus ist ausgeschlossen. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels und dessen rechtzeitige Anzeige. PosterSelect haftet nicht für Mängel oder Leistungsstörungen, die ausschließlich auf Handlungen oder Unterlassungen von Fremddienstleistern beruhen. Derartige Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen. Soweit die Ausfallursache eindeutig nicht beim Auftraggeber liegt, prüft PosterSelect auf Wunsch eine anteilige Kostengutschrift aus Kulanz.
8.3 Bei Mediaaufträgen beschränken sich Ersatzleistungen ausschließlich auf die anteiligen Mediakosten. Für die Produktions- und Versandkosten sind keine Ersatzleistungen möglich. Erstattungen oder Gutschriften für Produktionskosten erfolgen ausschließlich, soweit PosterSelect diese vom jeweiligen Anbieter/Vermarkter tatsächlich erhält. Andernfalls verbleiben die Produktionskosten beim Auftraggeber. Gewährleistungsverpflichtungen (z. B. bei mangelhafter Auftragserfüllung) erfüllt PosterSelect nach eigener Wahl durch Nachholung der Maßnahme innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mängelrüge oder durch Gutschrift. Erfolgt die Nachholung nicht innerhalb angemessener Frist oder ist diese ebenfalls nicht einwandfrei, gewährt PosterSelect nach ihrer Wahl einen Preisnachlass oder die Rückgängigmachung des Auftrags.
8.4 Bei Produktionsaufträgen beschränken sich Ersatzleistungen ausschließlich auf die anteiligen Produktionskosten. Bei begründeter Mängelrüge kann PosterSelect wahlweise und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung des bemängelten Werbemittels leisten. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Für Mängel, die auf Leistungen oder Lieferungen Dritter zurückzuführen sind, haftet PosterSelect nicht; derartige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen.
9. Haftung
9.1 PosterSelect haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
9.3 Für Schäden durch Dritte an Werbeträgern oder Werbemitteln wird keine Haftung übernommen
10. Rechtliche Verantwortung für Inhalte
10.1 Der Auftraggeber garantiert, dass Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und geltendes Recht einhalten. PosterSelect ist nicht zur Prüfung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Ton-, Bild- und Musikrechte bei Audio-/Bewegtbildkampagnen (z. B. Radio, Kino, Online-Audio, In-App).
10.2 Der Auftraggeber stellt PosterSelect auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei.
10.3 Bei behördlich angeordneter Entfernung, Abdeckung oder Deaktivierung von Werbemitteln bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
11. Nutzungsrechte an Werbemitteln
PosterSelect ist berechtigt, eingesetzte Werbemittel und Spots zu Referenzzwecken (z. B. Webseite, Social Media, Pitches) unentgeltlich zu verwenden. Ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
12.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
12.4 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers bedarf der Zustimmung von PosterSelect.